Anwendungssoftware sind vom User nutzbare Computerprogramme wie beispielsweise Textverarbeitungsprogramme, Programmen für Tabellenkalkulationen, Spiele oder aber auch ganz speziell entwickelte Programme für bestimmte Berufsgruppen. Diese sind nicht vergleichbar mit Betriebssysteme, welche lediglich die Grundplattform zur Nutzung eines Computers darstellt. Genauer gesagt: Anwendungssoftware ist zum Beispiel ein Office-Paket, der Internetbrowser, Videobearbeitungsprogramme, Verwaltungssoftware für Ärzte oder Vereine, Intranetlösungen zur Unternehmensverwaltung sowie Systeme für Onlineshopping- oder banking. Beispielsweise gibt es für Steuerberater ein Programm der DATEV für sämtliche Buchhaltungstätigkeiten oder aber bei Rechtsanwälten die Anwendungssoftware RA-Micro. Diese Anwendungsprogramme sind spezifisch für die jeweiligen Gebiete konzipiert und bieten sämtlich, vom User benötigte Programmteile. Speziell für die Anwaltssoftware liefert diese Programmteile wie die Terminverwaltung und Fristenverwaltung, Zwangsvollstreckungsprogramme, Programme für die Erstellung von Mahnbescheide, Programme für Insolvenzverfahren, Schnittstellen zu Microsoft Office zum Erstellen von Schriftstücken, Adressdatenbanken, Aktenverwaltung, die Verwaltung einer elektronischen Akte, elektronische Diktiersysteme wie Dictanet, Finanzbuchhaltung, Zahlungsverkehr und die Anwendungen zum Recherchieren. Auch bietet beispielsweise diese Software kleinere Hilfsmittel an wie zum Beispiel Zinsrechner, Währungsrechner, Kostenrisikorechner, Pfändungstabellen und vieles mehr. Dies erleichtert den Arbeitsalltag in einer Anwaltskanzlei um einiges. Aber auch die privat zu nutzenden Programme bieten viel Abwechslung. Schon alleine die Anzahl an Programmen für die Musikwiedergabe, die Bearbeitung von Bildern und grafischen Dateien, und Spiele sind fast nicht mehr zählbar, da gerade in diesem Bereich der Computerprogramme ständige Neuerungen auf dem Markt erscheinen. Diese Anwendersoftware gibt es auch für Stellenanbieter – also Unternehmen die Stellenangebote – vermitteln, entweder durch Einstellen ins Internet oder über die Arbeitsagentur.
Anwendungssoftware nicht nur für Computer
Das Wort „Anwendung“ bedeutet im englischen „Application“. In der heutigen Zeit hört man immer mehr von den so genannten „Apps“. Ein App ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Anwendungssoftware, welche für ein Smartphone wie beispielsweise das iPhone oder das neuste Handy des Herstellers LG, nämlich das LG KM900 Arena. Ebenso wie bei der Anwendungssoftware für Computer sind natürlich auch die Apps für Smartphones vielfältig. Hier reicht die Palette ebenfalls von Anwendungen für Dienstprogramme, Musik, Spiele, Navigation, soziale Netze wie beispielsweise Facebook, Nachrichten, Wirtschaftsapps z.B. zur Erstellung von Dokumente und viele mehr. Grundsätzlich unterscheiden sich diese Apps nicht von der Anwendungssoftware für Computer, sind jedoch in den meisten kompakter, wodurch manche einfacher zu bedienen sind. Dies kommt daher, da diese Apps nur mit Standartfeatures ausgestatte sind. Diese Anwendungen sind meist über das Internet zu erhalten. Diese Anwendungssoftwäre kann in den meisten Fällen gegen eine Gebühr aus den so genannten „Appstores“ bezogen werden und einfach auf dem Smartphone installiert werden. Auch diese Apps werden fast tätglich mehr.